Makler-Mix Immobilien
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Makler-Mix Immobilienvermittlung – im Folgenden „Makler“ genannt – und bilden die Grundlage sämtlicher Maklerverträge.
Der Kunde erkennt die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag ausdrücklich an und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder dass er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese über das Internet einzusehen.
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§1 Maklerprovision
Der Kunde des Maklers verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch den Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag o. Ä.) die im Maklervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegte Maklerprovision zu zahlen.
Ist die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages dem Empfänger des Angebots bereits bekannt, hat dieser den Makler hierüber innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt des Angebots schriftlich zu informieren und den Nachweis zu führen, aus welcher Quelle die Kenntnis stammt. Spätere Einwendungen bleiben unbeachtlich.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie zur Zahlung einer Provision in der vorher vereinbarten und benannten Höhe.
Diese Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dies gilt nicht gegenüber dem Käufer, wenn der Makler ausschließlich als Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und mit dem Kaufinteressenten kein Maklervertrag besteht.
Im Falle des Nachweises oder der Vermittlung eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zur Zahlung einer Provision in der vorher vereinbarten und benannten Höhe bezogen auf die Monatsmiete. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermG) ist in der Regel der Vermieter Auftraggeber des Maklers. Sollte ausnahmsweise ein Suchauftrag in Textform mit dem Mieter geschlossen werden und der Vermietungsauftrag des Vermieters erst nachträglich eingeholt werden, beträgt die vom Mieter zu zahlende Provision ebenfalls die vorher vereinbarten und benannten Höhe bezogen auf die Monatsmiete.

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§2 Fälligkeit der Provision

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
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§3 Angebote und Objektangaben
Alle Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter. Der Makler übernimmt keine Gewähr oder Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine Überprüfung der Angaben ist dem Makler nicht zumutbar und erfolgt nicht.
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§4 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die vom Makler übermittelten Informationen, Daten und Angebote sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Maklers.
Der Makler verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Tätigkeit erhaltenen Daten, insbesondere personenbezogene Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
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§5 Weitergabe an Dritte
Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe von Informationen oder Daten durch den Kunden ein Vertrag mit einem Dritten zustande, ist der Kunde dem Makler zum Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.
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§6 Wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte
Der Provisionsanspruch des Maklers besteht auch dann, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete, Miete statt Kauf, Erbbaurecht statt Kauf). Dies gilt auch, wenn der Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird.
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§7 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Maklers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen oder Arglist.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Makler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Maklers.
Der Makler übernimmt keine Haftung für die Bonität der nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
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§8 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über eine einseitige Interessenvertretung getroffen wurde.
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§9 Mitteilungspflichten und Umgehung
Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich zu informieren, wenn er seine Kauf-, Verkaufs-, Miet- oder Anmietabsicht aufgibt.
Veräußert der Verkäufer eine Immobilie unter Umgehung des Maklers an einen Dritten, obwohl ein Makleralleinauftrag besteht, ist er verpflichtet, einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 5 % der vereinbarten Provision zu zahlen bzw. auf Nachweis die bis dahin angefallenen Kosten zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
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§10 Auskunftsanspruch
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde, um dem Makler die Prüfung seiner Provisionsansprüche zu ermöglichen.
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§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz (Bochum) von Makler-Mix Immobilienvermittlung.